Bewerbung
Anmelden kann man sich ab sofort für den HandmaDDe Markt am 22.10.2023 im Alten Schlachthof Dresden.
Ein Vertrag kommt jedoch nicht alleine durch die Bewerbung zustande. Erst mit einer Rückbestätigung durch den Veranstalter wird der Vertrag rechtsgültig. Die Entscheidung über die Auswahl der Aussteller erfolgt Mitte August 2023.
Bewerbungszeitraum ist vom 01. April 2023 bis zum 06. August 2023.
Waren und Verkäufer
Der HandmaDDe Markt ist ein Markt für Jedermann, der kreativ tätig ist und seine Unikate oder Kleinserien präsentieren und zum Verkauf anbieten möchte. Einzige Bedingung für eine
Teilnahme ist, dass Deine Produkte zum Großteil von Hand gemacht wurden sind, d.h. sie sich klar von Industrie- bzw. Massenware unterscheiden.
Auch Produkte aus fairem Handel sind erwünscht. Produkte, die eine Altersfreigabe ab 18 Jahren haben, sind nicht gestattet, da auch Besucher unter 18 unseren Markt besuchen.
Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, egal ob Privatperson oder Gewerbetreibender. Jeder ist für sein wirtschaftliches Handeln und alle damit verbundenen Regeln und Pflichten selbst
verantwortlich.
Auf- und Abbau
Der Aufbau für die Händler erfolgt vor Ort ab 07:00 Uhr. Ein direktes Heranfahren an die Location ist möglich, Parkplätze befinden sich ebenfalls direkt am Haus. Bis 09:30 Uhr muss der Aufbau abgeschlossen sein.
Ein Abbau der Stände vor 18:00 Uhr ist nicht gestattet und darf erst nach 18:00 Uhr erfolgen.
Wer früher mit dem Abbau beginnt, wird von weiteren Märkten ausgeschlossen.
Da sich viele Stände in der Mitte der Halle befinden, ist es mö glich Stell- bzw. Trennwände selbst mitzubringen.
Rauchverbot
In den Räumlichkeiten des Alten Schlachthofes herrscht absolutes Rauchverbot.
Abfälle und Müll
Bitte verlasse Deinen Standplatz so, wie Du ihn vorgefunden hast. Für jeden Stand fällt eine allgemeine Werbe- und Müllpauschale von 15,00 € an. Für eine grobe Beschädigung des Standplatzes nach der Veranstaltung wird eine Strafe von 100,00 € fällig.
Standgebühr
Die Standgebühr für den HandmaDDe Markt beträgt 27,00 € brutto pro laufenden Meter.
Dir wird die vertraglich vereinbarte Meteranzahl mit einer Standtiefe von 1,80 Metern Tiefe garantiert. Du kannst Dir den Stand auch gern mit einer anderen Person teilen, bitte meldet euch hierzu gemeinsam an und sendet uns Information über beide Labels und Produkte.
Deine gebuchte Fläche ist als reine Standfläche zu betrachten und somit ohne Tisch und ohne Sitzgelegenheit. Pro Stand werden maximal 2 Verkäufer zugelassen.
Bei Bedarf können Tische (1,40m x 0,70m) und Stühle angemietet werden. Pro Tisch fällt eine Gebühr von 10,00 € an, pro Stuhl sind 5,00 € zu entrichten.
Bezahlung
Die Standgebühr wird per Rechnung im Vorab beglichen. Die Rechnung erhaltet Ihr mit der Teilnahmebestätigung.
Beleuchtung /Strom
Die Halle des Alten Schlachthofes ist ausreichend ausgeleuchtet, sollte dennoch zusätzlicher Strom benötigt werden, dies bitte in der Anmeldung mit angeben. Für den Stromanschluss fallen einmalig 15,00 € an.
Stornierung
Eine Absage bis 4 Wochen vor Marktbeginn ist ohne entstehende Kosten möglich. Bei Absagen bis 4 Woche vor Marktbeginn werden 50% der Standmiete fällig, unter 1 Woche 100%. Sollte nach Bezahlung der Standgebühr eine Absage erfolgen (unabhängig von der Einhaltung von Fristen), berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €.
Werbung/Presserechte
Wir werden in großem Rahmen Werbung für den Markt machen.
Neben Plakat- und Flyerwerbung wird es viele Presseberichterstattungen geben sowie auch Internetwerbung über soziale Netzwerke in großem Umfang. Gern schicken wir auch jedem Händler zur Eigenwerbung ein Werbepaket gratis mit kleinem Plakat und Flyern zu.
Mit dem Absenden der Anmeldung und der entsprechenden Produktfotos, erklärst du dich damit einverstanden, dass wir deine Bilder für Werbezwecke auf unserer Homepage mit
verwenden können.
Weiterhin werden wir, wie auch lokale Pressemitarbeiter, auf dem Markt fotografieren.
Auch hier erklärst du dich damit einverstanden, dass die Bilder für Werbezwecke durch uns (ausschließlich) verwendet werden können.
Ausschlussgründe und Haftung
Ein Aussteller ist von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er nicht rechtzeitig seinen Stand einnimmt, ihn vorzeitig wieder verlässt, wenn grundlegend andere Produkte als in
der Bewerbung angegeben angeboten werden, oder wenn die Teilnahmegebühr nicht vollständig gezahlt wurde.
Für Personen- oder Sachschäden, verursacht durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal, oder den Stand selbst, haftet der Aussteller. Ebenso gibt es keine Haftung bei Diebstahl. Der Aussteller ist auch in diesem Fall selbst verantwortlich.
Schadensersatzansprüche Dritter sind ohne die Mitwirkung des Veranstalters zu regeln.
Alle Fragen beantworten wir gerne unter maria@handmademarkt.de